Waldbrandgefahr
Durch Trockenheit und Hitze erhöhte Waldbrandgefahr / Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer
Im einzelnen ist folgendes zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Hier geht es zur ÜBERSICHTSKARTE von Deutschland
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| internationale | Gefährdungsstufe | Original M-68 |
| 1 | sehr geringe Gefahr | 0 |
| 2 | geringe Gefahr | 1 |
| 3 | mittlere Gefahr | 2 |
| 4 | hohe Gefahr | 3 |
| 5 | sehr hohe Gefahr | 4 |
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Stufe 0 |
keine Waldbrandgefahr |
| Stufe I | Waldbrandgefahr |
| Stufe II
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erhöhte Waldbrandgefahr
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| Stufe III
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hohe Waldbrandgefahr
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Stufe IV
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höchste Waldbrandstufe
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